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Leistung für Eigentümer und Kapitalanleger

Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen.

Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Wir übernehmen die Betreuung Ihres Sondereigentums: Mietverhältnis, Zahlungsverkehr, Abrechnung und Kommunikation – abgestimmt mit der WEG-Verwaltung.

Arbeitsplatz im Büro der RWS Hausverwaltung mit Unterlagen zur Sondereigentumsverwaltung

Was die SEV umfasst

Die Sondereigentumsverwaltung betrifft alles, was Ihre Wohnung als Mietobjekt ausmacht. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – Dach, Fassade, Treppenhaus, Beschlüsse der Versammlung – bleibt bei der WEG-Verwaltung.

In der Praxis überschneiden sich beide Bereiche regelmäßig, etwa bei Schäden oder bei der Umlage von Kosten aus der WEG-Abrechnung. Genau diese Schnittstelle organisieren wir für Sie, damit Sie sich nicht zwischen zwei Zuständigkeiten bewegen müssen.

Mietverhältnis

  • Verwaltung des Mietvertrags und der Stammdaten
  • Begleitung von Ein- und Auszügen inklusive Übergabeprotokoll
  • Bearbeitung von Anliegen der Mietpartei
  • Dokumentation der Vorgänge im System

Zahlungsverkehr

  • Überwachung der Mieteingänge
  • Prüfung und Freigabe objektbezogener Rechnungen
  • Nachverfolgung offener Beträge
  • Aufbereitung der Unterlagen für Ihre Steuerberatung

Betriebskosten & Abrechnung

  • Erfassung der abrechnungsrelevanten Kosten
  • Übernahme der WEG-Jahresabrechnung in die Mieterabrechnung
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Anpassung der Vorauszahlungen nach Abstimmung mit Ihnen

Kommunikation

  • Feste Zuständigkeit für Ihre Wohnung
  • Erreichbarkeit für Sie und Ihre Mietpartei während der Bürozeiten
  • Digitaler Zugriff auf Unterlagen über ImmoWare24
  • Klare Rückmeldung zum Stand offener Vorgänge

Reparaturen im Sondereigentum

  • Aufnahme und Bewertung gemeldeter Mängel
  • Beauftragung von Handwerksbetrieben im vereinbarten Rahmen
  • Koordination von Terminen mit der Mietpartei
  • Abstimmung mit Ihnen bei größeren Maßnahmen

Abstimmung mit der WEG-Verwaltung

  • Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum im Einzelfall
  • Weitergabe relevanter Beschlüsse und Ankündigungen
  • Klärung von Schäden mit Bezug zum Gemeinschaftseigentum
  • Weitergabe von Abrechnungsunterlagen der WEG-Verwaltung

Leistungsgrenzen

Klare Abgrenzung statt Missverständnisse

  • Einzelne Eigentumswohnungen betreuen wir ausschließlich im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung – eine allgemeine Einzelwohnungsverwaltung außerhalb der SEV bieten wir nicht an.
  • Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bleibt Aufgabe der WEG-Verwaltung. Sind wir zugleich WEG-Verwalter, laufen beide Bereiche organisatorisch getrennt, aber abgestimmt.
  • Rechtliche und steuerliche Beratung im Einzelfall gehört nicht zu unseren Leistungen. Wir bereiten Unterlagen auf und benennen Punkte, die Sie mit Ihrer Rechts- oder Steuerberatung klären sollten.
  • Welche Beauftragungen wir eigenständig vornehmen dürfen, legen wir vorab schriftlich fest.

Weiterführend

Passende Bereiche

Häufige Fragen

Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Worin unterscheidet sich die SEV von der WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Die Sondereigentumsverwaltung betrifft Ihre Wohnung als Mietobjekt: Mietverhältnis, Zahlungsverkehr, Abrechnung und Kommunikation mit der Mietpartei.

Übernehmen Sie die SEV auch, wenn eine andere Verwaltung die WEG betreut?

Ja. Wir stimmen uns dann mit der bestehenden WEG-Verwaltung ab, etwa bei Beschlüssen, Ankündigungen, Schäden am Gemeinschaftseigentum und bei den Abrechnungsunterlagen der WEG.

Verwalten Sie auch einzelne Wohnungen außerhalb einer WEG?

Einzelne Eigentumswohnungen betreuen wir ausschließlich im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung. Eine allgemeine Einzelwohnungsverwaltung außerhalb der SEV bieten wir nicht an.

Wer beauftragt Reparaturen im Sondereigentum?

Reparaturen und Wartungen im Sondereigentum koordinieren wir für Sie. Welche Beauftragungen wir eigenständig vornehmen dürfen und ab welcher Größenordnung wir uns mit Ihnen abstimmen, legen wir vorab schriftlich fest.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?

Auf Anfragen antworten wir innerhalb von 48 Stunden persönlich. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Anfrage

Sondereigentumsverwaltung unverbindlich anfragen

Nennen Sie uns Ort, Größe und aktuelle Situation Ihrer Wohnung. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine persönliche Rückmeldung. Das Erstgespräch ist kostenfrei.

Hinweis: Dieses Formular versendet Ihre Angaben nicht selbst. Beim Absenden öffnet sich eine vorbereitete E-Mail an info@rws-hausverwaltung.de in Ihrem E-Mail-Programm, die Sie nur noch abschicken müssen. Alternativ erreichen Sie uns direkt telefonisch.

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